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: Erben und Schenken
Die Strukturierung des Vermögens spielt
im Rahmen einer reibungslosen Vermögens- übertragung
zusehends eine entscheidende
Rolle. Hier spielen gesellschaftsrechtliche
Fragen ebenso eine Rolle, wie die steuervergünstigten
Bewertungen bei einzelnen
Wirtschaftsgütern.
Immer verbreiteter ist auch die Erscheinung,
dass sich erhebliche Vermögensteile im
Ausland befinden und sich hieraus die
Frage entwickelt, nach welchen nationalen
Regelungen eine Vermögensübertragung –
sei es unter Lebenden, sei es von Todes
wegen- abzuwickeln ist.
Hinzukommen die Unwegsamkeiten, die uns
regelmäßig durch den Steuergesetzgeber
beschert werden. Dies betrifft sowohl die
Bewertung von bestimmten Wirtschaftgütern,
als auch die Besteuerung als solches unter
Zugrundelegung etwaiger Freibeträge.
Insoweit sollten letztwillige Verfügungen
oder anderweitige, auf die Zukunft gerichtete
Vermögensplanungen, stets auf
ihre rechtliche Aktualität überprüft
werden, will man nicht das gesetzte Ziel
verfehlen.
Um all diesen Belangen gerecht zu werden,
bedarf es regelmäßig qualifizierter rechtlicher
und steuerlicher Beratung. Dabei
wird der Steuerberater häufig den steuerlichen
Aspekten den Vorrang geben, während
der Rechtsanwalt, der nicht im Steuerrecht
versiert ist, den Schwerpunkt auf die vertragliche Gestaltung legen wird.
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Beide Bereiche sollten aber gleichermaßen Berücksichtigung
finden und optimal aufeinander
abgestimmt werden. Nur auf diese Weise
kann vermieden werden, dass große Geldbeträge
überflüssiger Weise anstatt an
die Bedachten in den Steuertopf fließen.
Das vorliegende Skriptum soll seine Leser
sensibilisieren für den zweifelsfrei bestehenden
immensen Beratungsbedarf. Nur
im Rahmen qualifizierter Einzelberatung
kann die optimale Strukturierung der Nachlassübertragung
gewährleistet werden.
Hier untätig zu bleiben, bedeutet Vermögenswerte
zu vernichten. Die Steuerklassen/-
sätze belegen dies eindeutig:
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