: Vorwort

Das wissenschaftliche Institut für Erben und Schenken Offenburg, kurz WIESO, wurde in Gengenbach gegründet. Der Verein ist einge- tragen bei dem Amtsgericht in Gengenbach.

Zweck des Vereins ist die Befassung, Erforschung und Weiterentwicklung der recht- lichen Behandlung von Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragungen unter be- sonderer Berücksichtigung steuerlicher und wirtschaftlicher Belange.

Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch die Durchführung wissenschaftlicher Veran- staltungen, die Vergabe von Forschungs- aufträgen und die Förderung der Fortbildung der im Bereich Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragungen tätigen Berufs- gruppen.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Sitz des Vereins ist Gengenbach.

Dem Verein zu Grunde liegt die weitere Zielsetzung durch ein Netzwerk verschiedener Organisationen optimale Gestaltungen im Bereich von Erben und Schenken und die damit in Verbindung stehenden rechtlichen und steuerlichen Belange herstellen zu können.

Spezialisten aus allen relevanten Bereichen - Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachautoren, Hochschullehrer, usw. - sollen hier zu einem Zentrum zusammen geführt werden.



: Erben und Schenken

Die Strukturierung des Vermögens spielt im Rahmen einer reibungslosen Vermögens- übertragung zusehends eine entscheidende Rolle. Hier spielen gesellschaftsrechtliche Fragen ebenso eine Rolle, wie die steuervergünstigten Bewertungen bei einzelnen Wirtschaftsgütern.

Immer verbreiteter ist auch die Erscheinung, dass sich erhebliche Vermögensteile im Ausland befinden und sich hieraus die Frage entwickelt, nach welchen nationalen Regelungen eine Vermögensübertragung – sei es unter Lebenden, sei es von Todes wegen- abzuwickeln ist.

Hinzukommen die Unwegsamkeiten, die uns regelmäßig durch den Steuergesetzgeber beschert werden. Dies betrifft sowohl die Bewertung von bestimmten Wirtschaftgütern, als auch die Besteuerung als solches unter Zugrundelegung etwaiger Freibeträge. Insoweit sollten letztwillige Verfügungen oder anderweitige, auf die Zukunft gerichtete Vermögensplanungen, stets auf ihre rechtliche Aktualität überprüft werden, will man nicht das gesetzte Ziel verfehlen.

Um all diesen Belangen gerecht zu werden, bedarf es regelmäßig qualifizierter rechtlicher und steuerlicher Beratung. Dabei wird der Steuerberater häufig den steuerlichen Aspekten den Vorrang geben, während der Rechtsanwalt, der nicht im Steuerrecht versiert ist, den Schwerpunkt auf die vertragliche Gestaltung legen wird.

Beide Bereiche sollten aber gleichermaßen Berücksichtigung finden und optimal aufeinander abgestimmt werden. Nur auf diese Weise kann vermieden werden, dass große Geldbeträge überflüssiger Weise anstatt an die Bedachten in den Steuertopf fließen.

Das vorliegende Skriptum soll seine Leser sensibilisieren für den zweifelsfrei bestehenden immensen Beratungsbedarf. Nur im Rahmen qualifizierter Einzelberatung kann die optimale Strukturierung der Nachlassübertragung gewährleistet werden. Hier untätig zu bleiben, bedeutet Vermögenswerte zu vernichten. Die Steuerklassen/- sätze belegen dies eindeutig: